Friedhofsverwaltung gibt bekannt:
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und zum Schutz der Besucher ist der Friedhofsträger entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen.
Die Grabmalstandsicherheitsprüfung muss einmal jährlich (nach der Frostperiode) durch fachkundige Personen durchgeführt werden.
In der Gemeinde Kyffhäuserland ist vorgesehen vom 09. Mai bis 12. Mai 2022 die Grabmalstandsicherheitsprüfungen auf den Friedhöfen in den Ortsteilen der Gemeinde Kyffhäuserland:
Bendeleben, Göllingen, Günserode, Rottleben, Seega und Steinthaleben durchzuführen.
Die Prüftermine sind wie folgt angesetzt:
(Achtung: die im Amtsblatt vom 22.04.2022 veröffentlichten Termine mussten aus organisatorischen Gründen nochmals verschoben werden.)
Montag, den 09.05.2022
Göllingen ab 09:30 Uhr
Rottleben ab 13:00 Uhr
Dienstag, den 10.05.2022
Günserode ab 10:00 Uhr
Seega ab 11:00 Uhr
Donnerstag, den 12.05.2022
Steinthaleben ab 09:30 Uhr
Bendeleben ab 13:00 Uhr
Interessierte Bürger können gerne zu den entsprechenden Terminen auf den Friedhöfen anwesend sein und der Prüfung beiwohnen.
Die bereits im Jahr 2021 geprüften Grabstätten, werden in diesem Jahr und den darauffolgenden Jahren entsprechend der TA-Grabmal mit 30daN = 30 kg geprüft.
Die Erstprüfung neu errichteter Grabstätten erfolgt mit 50daN = 50kg.
Bei Fragen zum Prüfverfahren oder Ähnlichen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung unter Tel.: 034671/ 660-27.
Gez.
M. Byrenheid
Friedhofsverwaltung Gem. Kyffhäuserland