Bauleitplanverfahren der Gemeinde Kyffhäuserland;
Planverfahren zur Aufhebung des Teil-Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Bendeleben;
hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner Sitzung am 03.03.2022 die Aufhebung des Teil-Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Bendeleben beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren damit eingeleitet.
Die ehemals eigenständige Gemeinde Bendeleben hat zwischen 1990 und 1995 Teile ihrer Gemeindefläche im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung überplant. Daher handelt es sich hier um einen sogenannten Teil-Flächennutzungsplan, der aber aufgrund der geänderten Rechtsgrundlage mittlerweile nicht mehr anwendbar ist, da
- dieses Planungsinstrument seit der BauGB-Novelle von 1998 den Gemeinden nicht mehr zur Verfügung steht und
- aus diesem Teil-Flächennutzungsplan keine verbindlichen Bauleitpläne gemäß § 8 (2) BauGB mehr entwickelt werden können.
Im Ergebnis bleibt der Gemeinde Kyffhäuserland damit nur noch, diesen „funktionslos“ gewordenen Plan auf-zuheben und in der Folge einen neuen Flächennutzungsplan für das gesamte Gebiet der Gemeinde Kyffhäuserland mit allen acht Ortsteilen aufzustellen.
Die Planunterlagen zur Aufhebung des Teil-Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Bendeleben, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung (Teil I) und dem Umweltbericht (Teil II der Begründung) werden zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
vom 11.03.2025 bis einschließlich 14.04.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Kyffhäuserland unter der Adresse:
https://www.kyffhaeuser-land.de/de/ zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Zusätzlich werden die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im 1. Obergeschoss Sekretariat der Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können von jedermann während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (Email-Adresse: https://www.kyffhaeuser-land.de/de/). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorge-bracht werden.
gez. Hoffmann
Bürgermeister