Verkehrsnews

Vollsperrung im OT Bendeleben

Im Ortsteil Bendeleben wird die kleinen Tillenborn- und obere Vikariestraße vom 01.08.2024 - 31.12.2024 vollgesperrt.

Die Vollsperrung der Ölmühle bleibt bis Oktober 2024 bestehen.

 


 

 

Vollsperrung im OT Rottleben

Aufgrund der Baumaßnahmen des 3.BA der Schultstraße im OT Rottleben, wird diese in der Zeit vom 15.09.2024 - 31.12.2024 vollgesperrt

 


 

 

Vollsperrung im OT Seega

Wegen Baumaßnahmen wird die Untergasse im OT Seega bis Dezember 2024 voll gesperrt.

Die Vollsperrung Zur Arnsburg oberhalb der Hirtenstraße besteht in der Zeit vom 01.08.2024.- 30.06.2025.

 


 

 

Vollsperrung der Brücke im See im OT Badra

Im Ortsteil Badra wird die Brücke im See sowie beidseitig gelegene Kreuzungsbereiche in der Zeit vom 09.10.2023 bis 30.09.2024 voll gesperrt.

 


 

 

Nächste Termine

Freitag, 09. August 2024
Erscheinung Amtsblatt 08/2024
Samstag, 10. August 2024
Schulanfang/ Familiengottesdienst

Entsprechend dem Thüringer Kindergartengesetz (ThürKitaG) wird in jeder Kindertagesstätte der Gemeinde Kyffhäuserland ein Elternbeirat und auf Gemeindeebene eine Gesamtelternvertretung gewählt. Die Wahlen finden alle 2 Jahre im September statt.

Die Mitglieder des Elternbeirats werden von den Eltern der Kinder der gesamten Einrichtung gewählt. Nach Möglichkeit sollte aus jeder Gruppe ein Vertreter gewählt werden. Diese bestimmen den Vorsitzenden und einen Stellvertreter.

 


Auszug aus dem ThürKitaG: § 12
Eltern- und Kindermitwirkung


(1) Die Eltern haben das Recht, einen Elternbeirat zu bilden. Über dieses Recht sind die Eltern durch den Träger der Kindertageseinrichtung zu informieren. Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Eltern und ihrer Kinder. Er fördert
1.     die Zusammenarbeit zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung, den Eltern und den anderen an der Förderung der Kinder Beteiligten sowie
2.     das Interesse der Eltern für die Arbeit der Kindertageseinrichtung.

(2) Der Träger der Kindertageseinrichtung informiert den Elternbeirat so rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Kindertageseinrichtung, dass diesem ausreichend Zeit verbleibt, dazu Stellung zu nehmen. Der Elternbeirat ist insbesondere vor Entscheidungen über
1.    das pädagogische Konzept der Kindertageseinrichtung,
2.    die räumliche und sächliche Ausstattung,
3.    die personelle Besetzung mit pädagogischen Fachkräften,
4.    den Haushaltsplan der Kindertageseinrichtung,
5.    die Gruppengröße und -zusammensetzung,
6.    die Hausordnung,
7.    die Öffnungs- und Schließzeiten,
8.    die Elternbeiträge sowie
9.    einen Trägerwechsel
anzuhören.


(3) Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht außerhalb der regelmäßigen Elternbeiträge berühren, bedürfen der Zustimmung durch den Elternbeirat. Hierzu zählen insbesondere
1.    die Planung und Gestaltung von Veranstaltungen für Kinder und Eltern sowie
2.    die Auswahl der Verpflegung in der Kindertageseinrichtung.