Verkehrsnews

Vollsperrung im OT Bendeleben

Im Ortsteil Bendeleben wird die kleinen Tillenborn- und obere Vikariestraße vom 01.08.2024 - 31.12.2024 vollgesperrt.

Die Vollsperrung der Ölmühle bleibt bis Oktober 2024 bestehen.

 


 

 

Vollsperrung im OT Rottleben

Aufgrund der Baumaßnahmen des 3.BA der Schultstraße im OT Rottleben, wird diese in der Zeit vom 15.09.2024 - 31.12.2024 vollgesperrt

 


 

 

Vollsperrung im OT Seega

Wegen Baumaßnahmen wird die Untergasse im OT Seega bis Dezember 2024 voll gesperrt.

Die Vollsperrung Zur Arnsburg oberhalb der Hirtenstraße besteht in der Zeit vom 01.08.2024.- 30.06.2025.

 


 

 

Vollsperrung der Brücke im See im OT Badra

Im Ortsteil Badra wird die Brücke im See sowie beidseitig gelegene Kreuzungsbereiche in der Zeit vom 09.10.2023 bis 30.09.2024 voll gesperrt.

 


 

 

Nächste Termine

Freitag, 09. August 2024
Erscheinung Amtsblatt 08/2024
Samstag, 10. August 2024
Schulanfang/ Familiengottesdienst

 

Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/2024 „Agri-PV Solarpark Bendeleben“ OT Bendeleben der Gemeinde Kyffhäuserland

 

hier:   Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (1) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 den Beschlusses Nr. 04-35/2024 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/2024 „Agri-PV Solarpark Bendeleben“ OT Bendeleben der Gemeinde Kyffhäuserland beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem mitveröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Wesentliches Ziel der Planung:

Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Agri-Photovoltaikanlage innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Die ursprünglich vorgesehene Photovoltaik-Freiflächenanlage ist aufgrund der Lage innerhalb des Vorranggebietes der landwirtschaftlichen Bodennutzung nicht umsetzbar. Daher soll nun eine Agri-Photovoltaikanlage errichtet werden.

Im Zuge der Nutzung der Agri-PV wird weiterhin die Landwirtschaft als Hauptnutzung bestehen bleiben. Zwischen den Modulreihen wird eine landwirtschaftliche Nutzung fortwährend möglich sein. Aufgrund der fehlenden Privilegierung gem. BauGB ist die Durchführung einer Bauleitplanung notwendig.

Für das weitere Verfahren sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Hierfür wurde der vorliegende Vorentwurf (Stand 30.05.2024) gebilligt. Der Vorentwurf umfasst die Planzeichnung, die Begründung, den Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Biotopübersicht. Damit die artenschutzrechtlichen Belange berücksichtigt werden können, werden aktuell verschiedene faunistische Kartierungen (u. a. Brutvögel) durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in das weitere Planverfahren ein.

 Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 02/2024 „Agri-PV Solarpark Bendeleben“ OT Bendeleben der Gemeinde Kyffhäuserland gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (1) BauGB beschlossen.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 02/2024 „Agri-PV Solarpark Bendeleben“ OT Bendeleben, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Biotopübersicht einschließlich aller Anlagen liegt an nachfolgender Stelle zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus:

 

Zeitraum: vom 22.07.2024 bis 23.08.2024

 

Ort:

 

Bauamt der Gemeinde Kyffhäuserland,
Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland

         

Montag

 

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

 

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

 

geschlossen

Donnerstag

 

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

 

9:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Während des Zeitraums der öffentlichen Auslegung können die Planunterlagen zusätzlich auch im Internet unter https://www.kyffhaeuser-land.de/ eingesehen werden.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgeben werden.  

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Kyffhäuserland unberücksichtigt bleiben können.

 

Bebauungsplan
Begründung Vorentwurf
Biotopübersicht
Vorhaben- und Erschließungsplan

 

Anlage: Übersichts- und Lageplan

gez. Hoffmann/ Bürgermeister

 

Übersichtsplan vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 02/2024 „Agri-PV Solarpark Bendeleben“ OT Bendeleben

 

 

 Quelle Karte: Geoproxy-Geoportal  @ GDI-Th. Freistaat.de

 

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