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Kommunalwahl am 26.05.2024
- Stichwahl am 09.06.2024 -

 

 


INFORMATIONEN

Online-Wahlscheinantrag

Hier können Sie Ihren Wahlscheinantrag stellen. Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 06.05.2024 versendet.


WAHLERGEBNISSE

Die Grafiken stammen vom Thüringer Landesamt für Statistik. Um ausführlichere Informationen zu erhalten können Sie den jeweiligen Link unter den Grafiken nutzen. Alternativ finden Sie die Informationen auch unter https://wahlen.thueringen.de.

 

Landrat - Stichwahl am 09.06.2024

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

Gemeinderat

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

Ortsteilbürgermeister - Stichwahlen in den Ortsteilen Bendeleben und Hachelbich am 09.06.2024

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Ortsteilräte

Ortsteilrat Badra

Ortsteilrat Bendeleben

Ortsteilrat Göllingen

Ortsteilrat Günserode

Ortsteilrat Hachelbich

Ortsteilrat Rottleben

Ortsteilrat Seega

Ortsteilrat Steinthaleben

 


 

Wahllokale

Stammbezirk Bezeichnung des Stammbezirkes Lage des Wahlraums
0001

Gemeinde Kyffhäuserland
OT Badra

Feuerwehr, Landstraße 1
0002  

Gemeinde Kyffhäuserland
OT Bendeleben

Orangerie, Burgstraße 4
0003  

Gemeinde Kyffhäuserland
OT Göllingen

Jugendbegegnungsstätte,
Klosterstraße 1
0004  

Gemeinde Kyffhäuserland
OT Günserode

Bürgerhaus, Pfarrhain 18
0005  

Gemeinde Kyffhäuserland
OT Hachelbich

Sportlerheim, Mühlweg 9
0006  

Gemeinde Kyffhäuserland
OT Rottleben

Vereinshaus FFW,
Seegaer Weg 12
0007  

Gemeinde Kyffhäuserland
OT Seega

Gaststätte "Weißes Roß"
Zur Arnsburg 25

0008  

Gemeinde Kyffhäuserland
OT Steinthaleben

Gemeindeamt Steinthaleben
Torstraße 8

 

 


Allgemein

Die Wahl des Landrates, des Kreistages, des Gemeinderates und der Ortsteilbürgermeister sowie der Ortsteilräte erfolgt nach den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO).

Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Kommunalwahl unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Seit einer Gesetzesänderung im Dezember 2015 ist jeder wahlberechtigt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat (§ 1 Abs. 1 ThürKWG).

Die Thüringer Landesregierung legt den Wahltag für die Mitglieder des Gemeinderates fest. Die Legislaturperiode erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Jahren und beginnt mit dem ersten Tag des auf den Wahltag folgenden Monats. Entsprechend der Einwohnerzahl der Gemeinde Kyffhäuserland werden 16 Gemeinderatsmitglieder gewählt.

Die Ortsteilbürgermeister sind in ihren jeweiligen Ortsteilen Ehrenbeamte der Gemeinde und werden nach den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderates gewählt.

In den acht Ortsteilen bestehen darüber hinaus Ortsteilräte, denen - je nach Einwohnerzahl - zwischen vier und sechs Mitglieder angehören und zu wählen sind. Für die Wahl der Ortsteilräte gelten die Bestimmungen des § 45 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.V.m. der Hauptsatzung der

Gemeinde  Kyffhäuserland. 

 

Hinweis: Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.

 

Ansprechpartner

Wahlleiterin Gemeinde Kyffhäuserland stellv. Wahlleiterin Gemeinde Kyffhäuserland
Frau Romy Kaufmann Frau Maria Byrenheid
Tel.: 034671/ 660 - 24 Tel.: 034671/660 - 22
E-Mail: kaufmann(at)kyffhaeuserland.de    E-Mail: byrenheid(at)kyffhaeuserland.de

 

 

Postanschrift

Gemeinde Kyffhäuserland

Wahlamt

Neuendorfstr. 3

99707 Kyffhäuserland

 


Bekanntmachungen des Wahlleiters

Hier finden Sie aktuelle Bekanntmachungen des Wahlleiters der Gemeinde Kyffhäuserland.

 

Bekanntmachung Wahlvorschläge Gemeinderat

Bekanntmachung Wahlvorschläge Ortsteilbürgermeister

Bekanntmachung Wahlvorschläge Ortsteilratsmitglieder

 

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und und die Erteilung von Wahlscheinen zur Kommunalwahl

 


 Gesetze/Rechtsgrundlagen

Thüringer Kommunalwahlgesetz

Thüringer Kommunalwahlordnung