Verkehrsnews

Vollsperrung der Brücke im See im OT Badra

Im Ortsteil Badra wird die Brücke im See sowie beidseitig gelegene Kreuzungsbereiche in der Zeit vom 09.10.2023 bis 30.06.2024 voll gesperrt.

 


 

 

Vollsperrung Landwirtschaftlicher Weg OT Bendeleben/ Rottleben

In den Ortsteilen Bendeleben und Rottleben wird der Landwirtschaftliche Weg ab Kalkuferstraße bis Anbindung Landesstraße L 2292  in der geplanten Zeit vom 25.09.2023 bis 30.06.2024 voll gesperrt.

 


 

 

 

Nächste Termine

Samstag, 20. April 2024
Kindersachenbasar
Dienstag, 23. April 2024
Informationsveranstaltung zum Thema Trickbetrug und Enkeltrick
Donnerstag, 25. April 2024
Gemeinderatssitzung
Samstag, 27. April 2024
Eröffnungsschießen des Schützenvereins
Dienstag, 30. April 2024
Maibaumsetzen
Dienstag, 30. April 2024
Maifeuer

 Planverfahren zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung von Standorten für raumbedeutsame Windenergieanlagen der Gemeinde Kyffhäuserland

gemäß § 5 (2b) BauGB

hier:   Bekanntmachung der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner Sitzung am 12.03.2020 die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung von Standorten für raumbedeutsame Windenergieanlagen der Gemeinde Kyffhäuserland gemäß § 5 (2b) BauGB beschlossen und in der Folge die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt.

 

Im Ergebnis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (Jan / Feb 2021) wurde der Planvorentwurf überarbeitet und ergänzt.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner Sitzung am 22.07.2021 diesen überarbeiteten Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet und ist aus dem mitveröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

 

Wesentliches Ziel der Planung:

Ziel des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung von Standorten für raumbedeutsame Windenergieanlagen ist es, auch im Gemeindegebiet der Gemeinde Kyffhäuserland den Prozess des schrittweisen, umweltverträglichen Ausbaus des Anteils erneuerbarer Energien (hier insbesondere der Windenergie) planerisch positiv zu begleiten und damit einen kommunalen Beitrag (§ 1 (6) Nr. 7f BauGB) zum schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie zu leisten.

 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zum Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes erfolgt auf Grundlage des § 3 (1) des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19·Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 18.03 2021 durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet.

 

Der Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung sowie der textlichen Darstellung, der Begründung einschließlich aller Anlagen und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 30.08.2021 bis einschließlich 01.10.2021 im Internet unter der Adresse https://www.kyffhaeuser-land.de/ zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

 

Entsprechend § 3 (2) PlanSiG werden die Papierfassungen der o.g. Planunterlagen als zusätzliches Informationsangebot in der Zeit vom 30.08.2021 bis einschließlich 01.10.2021 im Sekretariat der Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland, während der folgenden Öffnungszeiten, öffentlich ausgelegt:

 

Montag

 

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

 

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

 

geschlossen

Donnerstag

 

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

 

9:00 Uhr bis 11:00 Uhr

 

Die bestehenden Hygienemaßnahmen sind dabei zu beachten.

 

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

 

  • Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Klima / Luft, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild, Kultur- und sonstigen Sachgütern,
  • die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Eingriffsausgleichsmaßnahmen, Hinweise zum Artenschutz, Berücksichtigung möglicher Schallemissionen, Truppenübungsplätze, Sonderlandeplatz Bad Frankenhausen, Kulturerbestandorte Kyffhäuserdenkmal und Schloßberg Sondershausen.

 

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Kyffhäuserland unberücksichtigt bleiben können.

 

 

 

Kyffhäuserland, den 20.08.2021

 

gez. Hoffmann

Bürgermeister

Anlagen:

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