Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/2024 „Agri-PV Solarpark Bendeleben“ OT Bendeleben der Gemeinde Kyffhäuserland
hier: Bekanntmachung der Billigung und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. (2) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/2024 „Agri-PV Solarpark Bendeleben“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Zudem hat der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der nunmehr erweiterte räumliche Geltungsbereich ist aus dem mitveröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die folgenden Flurstücke:
- 182, Flur 7 Gemarkung Bendeleben
- 473 (tlw.), Flur 7 Gemarkung Bendeleben
- 474, Flur 7 Gemarkung Bendeleben
- 181/1, Flur 8 Gemarkung Bendeleben
- 181/2, Flur 8 Gemarkung Bendeleben
- 484, Flur 8 Gemarkung Bendeleben
- 485, Flur 8 Gemarkung Bendeleben
- 1223/468, Flur 21 Gemarkung Bendeleben
Wesentliches Ziel der Planung:
Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Agri-Photovoltaikanlage innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans.
Im Zuge der Nutzung der Agri-PV wird weiterhin die Landwirtschaft als Hauptnutzung bestehen bleiben. Zwischen den Modulreihen wird eine landwirtschaftliche Nutzung fortwährend möglich sein.
Für das weitere Verfahren sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Hierfür wurde der vorliegende Entwurf (Stand 27.03.2025) gebilligt.
Der Entwurf umfasst die Planzeichnung, die Begründung, den Vorhaben- und Erschließungsplan, die Biotopübersicht sowie weitere Anlagen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02/2024 „Agri-PV Solarpark Bendeleben“ OT Bendeleben, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich aller Anlagen und den bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen ist verfügbar und wird im Zeitraum vom 14.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025 unter folgender Internetadresse: www.kyffhaeuser-land.de veröffentlicht.
Zusätzlich sind die Unterlagen während der Veröffentlichung vom 14.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025 bei der Gemeinde Kyffhäuserland während der Öffnungszeiten einsehbar.
Ort: |
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Bauamt der Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland |
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Montag |
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9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
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Dienstag |
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9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
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Mittwoch |
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geschlossen |
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Donnerstag |
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9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
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Freitag |
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9:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
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Innerhalb des Veröffentlichungszeitraum können Stellungnahmen von jedermann elektronisch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgeben werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen während der o. g. Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Während der Veröffentlichung stehen folgende umweltrelevante Informationen zur Verfügung:
- Umweltbericht
1.1. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf folgende naturräumliche Schutzgüter:
- Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften
- Boden,
- Fläche,
- Wasser,
- Klima/Luft,
- Landschaft und Erholung
- Mensch
- Kultur
- 1.2. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich festgestellter erheblicher Umweltauswirkungen
- 1.3. Eine naturschutzfachliche Bilanzierung zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die planerisch vorbereiteten Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sowie Fledermaus- und Vogelgutachten
- FFH-Verträglichkeitsvoruntersuchung
- Umweltrelevante Stellungnahmen
- 4.1. Stellungnahme des Landratsamt Kyffhäuserkreis mit Bezug auf die Schutzgüter: Arten und Lebensgemeinschaften, Klima, Landschaftsbild, Schutzgebiete, Boden, Wasser
- 4.2. Stellungnahme aus der Öffentlichkeit mit Bezug auf die Schutzgüter: Schutzgebiete, Boden, Arten und Lebensgemeinschaften, Wasser, Landschaftsbild
- 4.3. Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und ländlichen Raum mit Bezug auf die Schutzgüter: Fläche
- 4.4. Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz mit Bezug auf die Schutzgüter: Wasser, Mensch, Boden
- 4.5. Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes mit Bezug auf die Schutzgüter: Fläche, Mensch
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird weiterhin auf folgendes hingewiesen: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Hoffmann
Bürgermeister
Anlage 2 - Städtebauliches Entwicklungskonzept
Anlage 2 - Karte 1.1 übergeordnete Planung
Anlage 2 - Karte 1.2 übergeordnete Planung
Anlage 2 - Karte 2.1 Schutzgebiete
Anlage 2 - Karte 2.2 Schutzgebiete
Anlage 2 - Karte 4 Ergebniskarte Agri-PV
Anlage 6 - Fledermausgutachten
Anlage 8 - Betriebsflächenanalyse
Anlage 9 - Sichtbarkeitsanalyse
Anlage 10 - FFH Verträglichkeitsvoruntersuchung