Bitte melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Einwohnermeldeamt.
Eine Abmeldung im bisherigen Wohnort ist nicht erforderlich. 

notwendige Unterlagen:

Die persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich. Jedoch kann eine Person aus der Familie unter Vorlage der Dokumente, die Anmeldung für alle Familienmitglieder vornehmen.

Für die Anmeldung Personen unter 18 Jahren ist die Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich, sofern sie bei der Anmeldung nicht persönlich anwesend sind. Bei Alleinerziehenden ist ggf. ein rechtsgültiger Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorzulegen.

Gebühren: keine

Bitte beachten Sie die Datenschutz-Grundverordnung.

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