Verkehrsnews

Vollsperrung im OT Bendeleben

Im Ortsteil Bendeleben wird die kleinen Tillenborn- und obere Vikariestraße vom 01.08.2024 - 31.12.2024 vollgesperrt.

Die Vollsperrung der Ölmühle bleibt bis Oktober 2024 bestehen.

 


 

 

Vollsperrung im OT Rottleben

Aufgrund der Baumaßnahmen des 3.BA der Schultstraße im OT Rottleben, wird diese in der Zeit vom 15.09.2024 - 31.12.2024 vollgesperrt

 


 

 

Vollsperrung im OT Seega

Wegen Baumaßnahmen wird die Untergasse im OT Seega bis Dezember 2024 voll gesperrt.

Die Vollsperrung Zur Arnsburg oberhalb der Hirtenstraße besteht in der Zeit vom 01.08.2024.- 30.06.2025.

 


 

 

Vollsperrung der Brücke im See im OT Badra

Im Ortsteil Badra wird die Brücke im See sowie beidseitig gelegene Kreuzungsbereiche in der Zeit vom 09.10.2023 bis 30.09.2024 voll gesperrt.

 


 

 

Nächste Termine

Freitag, 09. August 2024
Erscheinung Amtsblatt 08/2024
Samstag, 10. August 2024
Schulanfang/ Familiengottesdienst

An alle, die ab dem 01. November 2015 eine Wohnung beziehen oder Wohnraum zur Verfügung stellen

Hinweis zum Bundesmeldegesetz – Wohnungsgeberbescheinigung ab 1. November 2015 Pflicht

Ab dem 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft; ab dann muss jeder Wohnungsgeber bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug in das Ausland und ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) seinem Mieter eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen, die zwingend zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt wird.

Wohnungsgeber sind Vermieter oder von ihnen Beauftragte (z. B. Wohnungsverwaltungen oder
-genossenschaften), Wohnungseigentümer, die selbst vermieten oder Hauptmieter, die untervermieten. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.

Der Meldepflichtige hat für seine Anmeldung 14 Tage Zeit und sollte zur Anmeldung die Wohnungsgeberbescheinigung mitbringen. Ein Mietvertrag ist nicht ausreichend.

Bitte verwenden Sie das zur Verfügung gestellte Formular „Wohnungsgeberbescheinigung“. Das Formular erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder auf der Homepage der Gemeinde Kyffhäuserland.

Zum Formular