Schöffenwahlen 2023
Im Jahr 2023 finden die Schöffenwahlen für die Amtszeit 2024 - 2028 statt.
Gesucht werden interessierte Frauen und Männer, die das vertrauensvolle Ehrenamt als Schöffe/-in (ehrenamtlicher Richter/-in) am Amts- bzw. Landgericht ausüben wollen.
Für unsere Gemeinde werden erneut mindestens 4 Schöffen gesucht.
Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt, welches nur von Deutschen versehen werden kann. Diese sollen zwischen 25 und 70 Jahre alt sein und in der Gemeinde Kyffhäuserland wohnen.
Sie dürfen nicht infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein.
Des Weiteren sollten sie nicht in Vermögensverfall geraten oder aus gesundheitlichen Gründen für das Amt ungeeignet sein.
Weitere Informationen enthält die Broschüre „Das Schöffenamt in Thüringen“.
Diese ist der Gemeindeverwaltung über das Einwohnermeldeamt kostenfrei erhältlich ist.
Für das Amt einer Schöffin oder eines Schöffen kann sich jede Person selbst vorschlagen. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Weiterleitung an das Amtsgericht entscheidet bis 15.06.2023 der Gemeinderat Kyffhäuserland.
Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss folgend die Haupt- und Hilfsschöffen.
Ein Bewerbungsformular sowie weitere Informationen finden Sie unten oder werden Ihnen per Post auf Anfrage versandt.
Auskünfte per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. per Telefon 034671-66025 zu den gewohnten Sprechzeiten.
Ihre Interessenbekundungen richten Sie bitte bis 31.03.2023 an die
Gemeinde Kyffhäuserland
- Hauptamt -
Neuendorfstraße 03
99707 Kyffhäuserland
Weitere Informationen finden Sie unter:
Anlage E Kurzübersicht Verfahrensablauf
Anlage F Fragen zur Schöffenwahl
Broschüre Schöffenamt
Kurzanleitung zur Schöffenwahl
https://justiz.thueringen.de/schoeffenwahl