Verkehrsnews

Vollsperrung im OT Bendeleben

Im Ortsteil Bendeleben wird die kleinen Tillenborn- und obere Vikariestraße vom 01.08.2024 - 31.12.2024 vollgesperrt.

Die Vollsperrung der Ölmühle bleibt bis Oktober 2024 bestehen.

 


 

 

Vollsperrung im OT Rottleben

Aufgrund der Baumaßnahmen des 3.BA der Schultstraße im OT Rottleben, wird diese in der Zeit vom 15.09.2024 - 31.12.2024 vollgesperrt

 


 

 

Vollsperrung im OT Seega

Wegen Baumaßnahmen wird die Untergasse im OT Seega bis Dezember 2024 voll gesperrt.

Die Vollsperrung Zur Arnsburg oberhalb der Hirtenstraße besteht in der Zeit vom 01.08.2024.- 30.06.2025.

 


 

 

Nächste Termine

Donnerstag, 31. Oktober 2024
Lichterwelten
Donnerstag, 31. Oktober 2024
Halloween
Donnerstag, 31. Oktober 2024
Halloweenparty
Freitag, 01. November 2024
Kirmes in Hachelbich
Freitag, 01. November 2024
Lichterwelten
Samstag, 02. November 2024
Lichterwelten

 

 

Planverfahren zur der Ergänzungssatzung Nr. 01/2024 „Hohle Trift“  im Ortsteil Bendeleben der Gemeinde Kyffhäuserland
hier:
   Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 das gesetzlich erforderliche Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 01/2024 „Hohle Trift“ im OT Bendeleben der Gemeinde Kyffhäuserland eingeleitet. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist aus dem mit veröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Ziel der Planung  ist es, zwei am nordöstlichen Rand der Ortslage von Bendeleben  gelegene Grundstücke in die im Zusammenhang bebaute Ortslage des Ortsteiles einzubeziehen und den betroffenen Bereich damit für eine bauliche Nutzung (Bebauung mit max. 2 Einfamilienhäusern) planungsrechtlich vorzubereiten.

Das Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 01/2024 „Hohle Trift“ im OT Bendeleben der Gemeinde Kyffhäuserland soll gemäß § 34 (5) und (6) i.V.m. § 13 (2) Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wird abgesehen.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT 2012) und Entwurf des Grünordnungsplanes zur Ergänzungssatzung.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Kyffhäuserland zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden  Planverfahrens vorgesehen werden: Einholen der Stellungnahmen der Fachbehörden sowie der Öffentlichkeit.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner Sitzung am 12.09.2024 den Planentwurf nebst Begründung und Anlagen gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Der Entwurf  der Ergänzungssatzung Nr. 01/2024 „Hohle Trift“ im OT Bendeleben, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich aller Anlagen werden in der Zeit vom 14.10.2024 bis einschließlich 18.11.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Kyffhäuserland unter der Adresse:

 

https://www.kyffhaeuser-land.de/de/

zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB veröffentlicht.

 

Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Sekretariat der Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:

 

Montag                         von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag                       von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch                       geschlossen

Donnerstag                  von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag                         von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

 

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.

 

Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  erfolgen.

Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Kyffhäuserland unberücksichtigt bleiben können.

 

 

Anlage: Übersichts- und Lageplan

gez. Hoffmann
Bürgermeister

Entwurf

Begründung

Anlage 1 - Grünordnungsplan

Anlage 2 - Maßnahmenblatt M1 - Heckenpflanzung

Anlage 3 - Maßnahmenblatt M2 - Anlegen extensiv genutzter Grünlandfläche

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