Wer im Gebiet der Gemeinde Kyffhäuserland einen über drei Monate alten Hund hält, hat diesen innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des Haltens oder nach dem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, bei der Gemeinde Kyffhäuserland schriftlich anzumelden.

Rechtsvorschrift: Hundesteuersatzung der Gemeinde Kyffhäuserland

Hier finden Sie das Formular zur Anmeldung Ihres Hundes

und die

Hundesteuersatzung der Gemeinde Kyffhäuserland.

 

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