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Hier finden Sie die aktuelle Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest:
Allgemeinverfügung zur Geflügelpest vom 19.02.2026
Erneuter Ausbruch der Geflügelpest im Kyffhäuserkreis
Im Kyffhäuserkreis ist in einem Putenbestand mit ca. 10.500 Tieren der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Im Betrieb in der Gemeinde Kyffhäuserland/OT Günserode waren zuvor erhöhte Tierverluste aufgetreten.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises hat daraufhin eine Betriebssperre angeordnet und amtliche Proben entnommen, die am Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) untersucht wurden.
Durch das TLV wurde das aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5 am 17.02.2026 nachgewiesen. Die Ergebnisse wurden mit Untersuchungen durch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut am 18.02.2026 bestätigt. Es erfolgte die Differenzierung auf ein HPAI-Virus vom Subtyp H5N1.
Durch unser Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt werden alle erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen ergriffen. Dazu gehört u.a. eine tierschutzgerechte Tötung der Puten des betroffenen Bestandes unter amtlicher Aufsicht durch eine Fachfirma. Auch die Entsorgung der getöteten Tiere erfolgt durch ein beauftragtes Fachunternehmen.
Um den Seuchenbestand wird eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern um den Betrieb festgelegt. Dies betrifft im Kyffhäuserkreis die Orte Günserode, Papiermühle Seega und Oberbösa.
Mit einem Radius von zehn Kilometern um den Betrieb wurde eine Überwachungszone eingerichtet. Davon sind im Kyffhäuserkreis die Orte die folgenden Gemeinden und Gemeindeteile betroffen:
- Greußen
- Kirchengel
- Grüningen
- Topfstedt (Niedertopfstedt und Obertopfstedt)
- Feldengel
- Holzengel
- Trebra
- Niederbösa
- Günserode
- Seega
- Göllingen
- Hachelbich
- Rottleben
- Bendeleben
- Bad Frankenhausen
- Seehausen
- Oldisleben
- Sachsenburg
- Gorsleben
- Bahnhof Heldrungen
- Etzleben
- Esperstedt
Entsprechend erlässt auch das Landratsamt Kyffhäuserkreis heute eine Allgemeinverfügung, welche zum 20. Februar 2026 in Kraft tritt. In den genannten Orten müssen die Geflügelbestände überwacht und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Es gelten in diesen Orten für Geflügel und Geflügelprodukte Verbringungsverbote. Zudem gilt in den genannten Orten ein Aufstallungsgebot für Geflügel.
Zusätzlich zur angeordneten Aufstallung in den genannten Orten empfehlen wir sämtlichen Tierhaltern von Geflügel und gehaltenen Vögeln im Landkreis die freiwillige Aufstallung. Dies gilt insbesondere für größere gewerbliche Geflügelhalter, Haltungen in der Nähe zu Gewässern, Flüssen oder Bachläufen sowie anderen Aufenthaltsorten von Wild- und Wassergeflügel. Sofern eine Aufstallung nicht realisierbar ist, sollte zumindest die Fütterung nicht im Freien erfolgen, sondern in den Stall verlegt werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf unserer Homepage zu finden. https://www.kyffhaeuser.de/service-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachung/
Weitere Informationen zur Wildvogel- / Geflügelpest sind auf der Webseite des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie zu finden. https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/gefluegelpest
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