Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich im Einwohnermeldeamt abzumelden.

  • bei Wegzug ins Ausland
  • bei Abmeldung einer Nebenwohnung 

notwendige Unterlagen: Personalausweis und / oder Reisepass, Wohnungsgeberbescheinigung

Die persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich.

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