Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich im Einwohnermeldeamt abzumelden.
- bei Wegzug ins Ausland
- bei Abmeldung einer Nebenwohnung
notwendige Unterlagen: Personalausweis und / oder Reisepass, Wohnungsgeberbescheinigung
Die persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich.
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