notwendige Unterlagen:
- Vorlage des Originals und der Kopien
- Personalausweis oder Reisepass
Wir beglaubigen:
- Kopien von Zeugnissen, Urkunden bzw. Dokumenten
- Unterschriften, wobei die Unterschrift in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden muss
Nicht beglaubigt werden:
- Dokumente und Urkunden, deren Beglaubigung durch Rechtsverordnung ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist, insbesondere Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (Diese können beim zuständigen Standesamt wiederbeschafft werden.)
- Dokumente, deren Original Unterschiede aufweist
Die Gebühren entnehmen Sie bitte dem Kostenverzeichnis der Rechtsvorschrift:
Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Kyffhäuserland (VwKostS-KL)