Rechtsvorschrift:
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister, Bundeszentralregister (BZRG)

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen.
Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist die Vorlage einer Bescheinigung oder eines Schreibens der angeforderten Stelle zwingend erforderlich.

Belegarten:
N - für private Zwecke
O - zur Vorlage bei einer deutschen Behörde

notwendige Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
bei Belegart "O": Anschrift der Behörde und Verwendungszweck

Gebühren:  (bei der Antragstellung zu entrichten)
13,00 €

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