Rechtsvorschrift: Personalausweisgesetz

Für die Beantragung des Personalausweises müssen Sie persönlich erscheinen. Die Ausstellung eines Personalausweises ist ab Geburt möglich.

notwendige Unterlagen:

  • bisheriges Dokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Geburtsurkunde ggf. Stammbuch
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)
    Es besteht die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren biometrisches Passfoto direkt im Einwohnermeldeamt zu erstellen.
  • bei Antragstellern unter 16 Jahre: Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
  • Für die  Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (Ersatzpapier) ist ein weiteres aktuelles Lichtbild erforderlich.
  • Vollmacht bei Abholung durch eine beauftragte Person

Gültigkeit und Gebühren: (Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten)

für Personen unter 24 Jahren:  6 Jahre, 22,80 Euro
für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre, 37,00 Euro
vorläufiger Personalausweis: max. 3 Monate, 10,00 Euro

Anfertigung eines biometrischen Passfotos: 5,00 €

Die Aushändigung des Personalausweises erfolgt nach ca. 2 bis 3 Wochen an den Antragsteller oder gegen Vorlage einer Vollmacht an Dritte. 

Online-Ausweisfunktion:

  • erstmaliges Einschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
  • nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion: 6,00 Euro,
    das nachträgliche Ausschalten ist gebührenfrei
  • Ändern der PIN im Einwohnermeldeamt: 6,00 Euro
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6,00 Euro,
    Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei