Rechtsvorschrift: Personalausweisgesetz
Für die Beantragung des Personalausweises müssen Sie persönlich erscheinen. Die Ausstellung eines Personalausweises ist ab Geburt möglich.
notwendige Unterlagen:
- bisheriges Dokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Geburtsurkunde ggf. Stammbuch
- aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)
Es besteht die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren biometrisches Passfoto direkt im Einwohnermeldeamt zu erstellen. - bei Antragstellern unter 16 Jahre: Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
- Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (Ersatzpapier) ist ein weiteres aktuelles Lichtbild erforderlich.
- Vollmacht bei Abholung durch eine beauftragte Person
Gültigkeit und Gebühren: (Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten)
für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre, 22,80 Euro
für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre, 37,00 Euro
vorläufiger Personalausweis: max. 3 Monate, 10,00 Euro
Anfertigung eines biometrischen Passfotos: 5,00 €
Die Aushändigung des Personalausweises erfolgt nach ca. 2 bis 3 Wochen an den Antragsteller oder gegen Vorlage einer Vollmacht an Dritte.
Online-Ausweisfunktion:
- erstmaliges Einschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
- nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion: 6,00 Euro,
das nachträgliche Ausschalten ist gebührenfrei - Ändern der PIN im Einwohnermeldeamt: 6,00 Euro
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6,00 Euro,
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei