Jede Bürgerin und jeder Bürger der Gemeinde Kyffhäuserland hat das Recht, der Weitergabe seiner Daten gemäß Bundesmeldegesetz zu wiedersprechen. Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kyffhäuserland, die Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer Daten einlegen möchten, werden gebeten, sich schriftlich unter Verwendung des unten angefügten Vordruckes oder persönlich – aber nicht fernmündlich – an das Einwohnermeldeamt der
Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland
zu wenden.
Allgemeinde Hinweise:
- Den jeweiligen Widerspruch können volljährige (oder deren gesetzlich Vertreter) Bürgerinnen und Bürger einlegen, die in der Gemeinde Kyffhäuserland mit alleiniger bzw. mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
- Der Widerspruch ist an keinerlei Bedingungen oder Begründungen gebunden.
- Der jeweilige Widerspruch kann an die o.a. Anschrift übersandt bzw. im Einwohnermeldeamt persönlich gestellt und abgegeben werden.
- Der jeweilige Widerspruch gilt nur im Verantwortungsbereich der o.g. Meldebehörde.
- Bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingelegte Widersprüche behalten Ihre Gültigkeit und müssen nicht nochmals eingelegt werden.
- Formblätter zum Widerspruch gegen die Datenübermittlung sind auch im Einwohnermeldeamt erhältlich.
Ihr Einwohnermeldeamt der Gemeinde Kyffhäuserland
Widerspruch zu Datenübermittlungen