Kinder unterliegen einem besonderen, gesetzlich vorgeschriebenen Schutzauftrag. Dies bedeutet, dass sie einen umfassenden Schutz vor Gefährdungen benötigen, sowohl im familiären, als auch im institutionellen Kontext.
Im institutionellen Kontext beginnt der Kinderschutz bereits bei der pädagogischen Konzeption. Das Kinderschutzkonzept der Kindertagesstätten des Kyffhäuserlandes finden Sie hier:
Institutionelles Kinderschutzkonzept der Kindertagesstätten Kyffhäuserland