An alle, die ab dem 01. November 2015 eine Wohnung beziehen oder Wohnraum zur Verfügung stellen

Hinweis zum Bundesmeldegesetz – Wohnungsgeberbescheinigung ab 1. November 2015 Pflicht

Ab dem 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft; ab dann muss jeder Wohnungsgeber bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug in das Ausland und ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) seinem Mieter eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen, die zwingend zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt wird.

Wohnungsgeber sind Vermieter oder von ihnen Beauftragte (z. B. Wohnungsverwaltungen oder
-genossenschaften), Wohnungseigentümer, die selbst vermieten oder Hauptmieter, die untervermieten. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.

Der Meldepflichtige hat für seine Anmeldung 14 Tage Zeit und sollte zur Anmeldung die Wohnungsgeberbescheinigung mitbringen. Ein Mietvertrag ist nicht ausreichend.

Bitte verwenden Sie das zur Verfügung gestellte Formular „Wohnungsgeberbescheinigung“. Das Formular erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder auf der Homepage der Gemeinde Kyffhäuserland.

Zum Formular

 

 

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