Aktuelle Informationen zum Coronavirus - Stand: 05.11.2020 10:30 Uhr

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Die aktuelle Situation zum Corona Virus beschäftigt die Gemeinde Kyffhäuserland auch weiterhin.

Auf unserer Homepage finden sie die aktuell gültige Fassung der Grundverordnung sowie die für uns als Gemeinde geltenden weiterführenden Regelungen wie die Notbetreuung unserer Kindertagesstätten. Daneben finden Sie weitere Auskünfte, wie Informationen zur Gewerbesteuerentlastung oder Verweise auf Regelungen seitens des Landratsamtes Kyffhäuserkreis.

Gern verweisen wir auch auf unser Sorgentelefon, 034671-660-31 welches ausschließlich für die Corona Situation in der Gemeinde eingerichtet wurde. Zudem kann über diese Telefonnummer der Versorgungsservice unserer Einwohner entsprechend der Risikogruppen über die Gemeinde angesprochen und genutzt werden.

Die derzeitigen Maßnahmen sind Vorsorge und Schutz für alle unsere Einwohner. Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Maßnahmen. Bleiben Sie gesund.

Jede Änderung wird aktualisiert und neu informiert.

Knut Hoffmann
Bürgermeister

 

„Sorgentelefon“ – 034671-660-31

Ab dem 20.03.2020 kann die o.g. Telefonnummer in der Regel von

Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr
Samstag/ Sonntag 24 h


für Anfragen an die Gemeindeverwaltung genutzt werden.
Sie stellt eine Anfrage – und Auskunftsmöglichkeit zur aktuellen Corona Situation mit den einhergehenden Allgemeinverfügungen dar.

Andererseits ist dies ein Hilfsangebot für ältere oder alleinstehende Menschen, die im weiteren Verlauf der derzeit nicht abschätzbaren Situation einen Zugriff auf koordinierte Auskunft aber auch Hilfsangebote ermöglichen soll.

 

 

Informationen zum Einkaufsservice der Gemeinde

Wichtige Telefonnummern bei Krankheit oder Problemen zu Hause

 

 

 Allgemeine Regelungen

  • Sitzungen der kommunalen Gremien der Gemeinde Kyffhäuserland finden unter entsprechenden Hygieneauflagen gem. Infektionsschutzgesetz wieder statt.
  • Vereinstreffen sind gem. der Eindämmungsverordnung derzeit nicht möglich.

 

  • Öffentliche Veranstaltungen (Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, Festivals, Kirmes u. ä.), welche unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Infektionslage am Veranstaltungsort in besonderem Maße geeignet sind, die Ausbreitung der Pandemie zu fördern, sind bis zum 31.08.2020 untersagt.
  • Nicht öffentliche Veranstaltungen mit Publikum (z.B. Geburtstag, Trauerfeiern, Ehejubiläen) sind entsprechend der aktuellen Verordnung vom Veranstalter selbst abzusichern und zu verantworten.

 

  • Der Betrieb der Barbarossahöhle und der dazugehörigen Gaststätte wird wieder aufgenommen. Bitte beachten Sie die Hinweise der Barbarossahöhle. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.barbarossahoehle.de/

 

  • Die Spielplätze dürfen unter Einhaltung der Hygieneauflagen wieder genutzt werden.
  • Jugendclubs bleiben weiterhin geschlossen. 

 

Sprechzeiten der Gemeinde Kyffhäuserland

Die Gemeinde Kyffhäuserland ist ab 18. Mai 2020 grundlegend wieder geöffnet.
Aufgrund der eingeschränkten räumlichen Örtlichkeiten in Bezug auf die Abstandsregelung sowie Einhaltung der nötigen Hygienemaßnahmen bitten wir um Beachtung der folgenden Punkte:

  • Die bislang praktizierte vorherige telefonische Terminvereinbarung (034671/ 660-0) für alle Amtsbereiche hat sich bewährt und ist ratsam, um unnötige Wartezeiten zu verhindern.
  • Bitte den Hintereingang des Gebäudes nutzen, Ausnahmen jederzeit für körperlich eingeschränkte Personen möglich.
  • Bitte denken Sie an die Abstandsregelung von mindestens 1,5 m.
  • Das Gebäude bitte nur einzeln betreten, sollten die Abstandregeln im Flur nicht eingehalten werden können, bitten wir Sie, draußen ebenfalls mit Abstand zu warten.
  • Bitte die Hände beim Betreten der Örtlichkeit desinfizieren. Ein Spender ist am Hintereingang angebracht.

 

  • Zusätzlich bietet die Gemeindeverwaltung in der Zeit von Montag - Freitag 08:00 bis 20:00 Uhr sowie Samstag + Sonntag 24h eine zusätzliche telefonische Hilfe- und Kontaktmöglichkeit „Sorgentelefon“ unter der 034671-660-31 an, die für Fragen um die Allgemeinverfügungen und deren Folgeregelungen dient und ein weiteres Hilfsangebot darstellt.

 

Bürgersprechstunde des Kontaktbereichsbeamten

Die Bürgersprechstunde des Kontaktbereichsbeamten in der Gemeinde findet bis auf weiteres nicht mehr statt. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte persönlich, telefonisch oder per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) an die PI Kyffhäuser in Sondershausen. Die Kontaktbereichsbeamten sind in die Aufgabenbewältigung innerhalb der Lage zum Corona Virus integriert.

 

Betreuung in den Kindertagesstätten (Stand: 17.08.2020)

Ab 18.05.2020 dürfen Vorschüler und deren Geschwister in die erweiterte Notbetreuung.

 

Ab 25.05.2020 gehen alle 6 Einrichtungen in den eingeschränkten Regelbetrieb über. Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet: alle Eltern haben einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder in den Kindertageseinrichtungen. Das heißt aber auch, dass diese Betreuung unter Beachtung der ministeriellen Handlungsempfehlungen anders erfolgen muss als bisher.

Die Gemeinde Kyffhäuserland verzichtet auf ein Wechselmodell, um allen Eltern die Möglichkeit der Kinderbetreuung zu ermöglichen.

Ab 25.05.2020 müssen dennoch die Öffnungszeiten angepasst werden und gelten für alle Einrichtungen wie folgt:

- Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr -

 

Elternbrief 

Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, Schulen und für den Sportbetrieb vom 12. Juni 2020

 

 

Ab 31.08.2020 gehen alle 6 Einrichtungen in den uneingeschränkten Regelbetrieb über.

Zur weiteren Information nutzen Sie bitte die nachfolgenen Punkte:

Elternbrief vom 17. August 2020

Erste Verordnung zur Änderung Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbrei-tung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen,Schulen und fürden Sportbetrieb(ThürSARS-CoV-2-KiSSP-VO)Vom 15.Juli 2020

Stufenkonzept "Kindertagesbetreuung und Schule unter Pandemiebedingungen" für das Kita- und Schuljahr 2020/21

Anlage 1: Kindertagesbetreuung

Präsentation zur Medienkonferenz

Bei Fragen können Sie sich gern an Frau Löser 034671/ 660-12 wenden.

 

 

Ausgabe der Mundschutzmasken im Gebiet der Gemeinde Kyffhäuserland

Die durch das Landratsamt Kyffhäuserkreis angeforderten Masken für eine Erstausstattung im Hinblick auf einen Erlass einer Maskenpflicht für den öffentlichen Bereich am Freitag den 24.04.2020 sind nunmehr auch in der Gemeinde Kyffhäuserland verfügbar.

Für den vorgegebenen Selbstkostenpreis von 1,- € je Maske können diese als sogenannte „Erstausstattung“ mit zwei Masken je Person an den nachfolgend genannten Stellen erworben werden.

Die Ausgabe der Masken im Gemeindegebiet wird ab 15.05.2020 auf eine Ausgabestelle reduziert. Sie werden in der Gemeindeverwaltung zu den bekannten Sprechzeiten ausgegeben.

 

Die Ortsteilbürgermeister können dennoch weiterhin zu den bekannten Sprechzeiten zur Maskenversorgung angesprochen werden.

 

nicht öffentliche und private Veranstaltungen

Merkblatt

Anzeige nicht öffentliche Veranstaltung

 

Gewerbesteuerentlastung in Zeiten der Coronapandemie auf der Grundlage der steuerpolitischen Unterstützungsmaßnahmen der Länder

Informationen zur Gewerbesteuerentlastung

Antrag Gewerbesteuerentlastung

 

 

Thüringer Grundverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Stand: 16.06.2020)

Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 09.Juni 2020

Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, Schulen und für den Sportbetrieb vom 12. Juni 2020

Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verlängerung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 20. Oktober 2020

Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2- Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung -ThürSARSCoV- 2-SonderEindmaßnVO-) vom 31.10.2020

 

 

Allgemeinverfügungen des Landratsamtes

8. Allgemeinverfügung vom 23.03.2020 - Ergänzung zur AV vom 19.03.

9. Allgemeinverfügung vom 27.03.2020 - infektionsschützende Maßnahmen

 Allgemeinverfügung des Kyffhäuserkreises über infektionsschützende Maßnahmen gegen die ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 04.11.2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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