Europa- und Kommunalwahl am 26.05.2019
vorläufige Wahlergebnisse
vorläufiges Wahlergebnis OT Bürgermeisterwahl
Verbunden mit der Europawahl finden am Sonntag, dem 26. Mai 2019 die Kommunalwahlen statt. Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, so findet diese am Sonntag, dem 09. Juni 2019 in der Zeit von 08:00 bis 18.00 Uhr statt.
Im Rahmen der Kommunalwahlen 2019 werden in der Gemeinde Kyffhäuserland der Gemeinderat sowie die Ortsteilbürgermeister und Ortsteilratsmitglieder der acht Ortsteile gewählt.
Am gleichen Tag erfolgt ebenfalls die Wahl des Kreistages für den Kyffhäuserkreis, für dessen Durchführung insbesondere das Landratsamt Kyffhäuserkreis mit der dort ansässigen Kommunalaufsicht zuständig ist.
Der Gemeinde Kyffhäuserland obliegt die eigenständige Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Gemeinderates und der Ortsteilbürgermeister sowie der Ortsteilräte. Das Wahlgebiet für die Kommunalwahlen ist die Gemeinde Kyffhäuserland mit ihren acht Ortsteilen:
- Badra
- Bendeleben
- Göllingen
- Günserode
- Hachelbich
- Rottleben
- Seega
- Steinthaleben
Informationen
Online-Wahlscheinantrag
Hier können Sie Ihren Wahlscheinantrag stellen. Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 03.05.2019 versendet.
Wahllokale
Stammbezirk | Bezeichnung des Stammbezirkes | Lage des Wahlraums |
001 |
Gemeinde Kyffhäuserland |
Feuerwehr, Landstraße 1 |
002 |
Gemeinde Kyffhäuserland |
Orangerie, Burgstraße 4 |
003 |
Gemeinde Kyffhäuserland |
Klosterschänke, Göllinger Hauptstraße 12 |
004 |
Gemeinde Kyffhäuserland |
Bürgerhaus, Pfarrhain 18 |
005 |
Gemeinde Kyffhäuserland |
Sportlerheim, Mühlweg 9 |
006 |
Gemeinde Kyffhäuserland |
Vereinshaus FFW/ WCC, Seegaer Weg 12 |
007 |
Gemeinde Kyffhäuserland |
Gaststätte "Weißes Roß" |
008 |
Gemeinde Kyffhäuserland |
Gemeindeamt Steinthaleben Torstraße 8 |
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge Ortsteilbürgermeister
Wahlvorschläge Ortsteilratsmitglieder
Allgemein
Die Wahl des Gemeinderates und der Ortsteilbürgermeister sowie der Ortsteilräte erfolgt nach den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO).
Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Kommunalwahl unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Seit einer Gesetzesänderung im Dezember 2015 ist jeder wahlberechtigt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat (§ 1 Abs. 1 ThürKWG).
Die Thüringer Landesregierung legt den Wahltag für die Mitglieder des Gemeinderates fest. Die Legislaturperiode erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Jahren und beginnt mit dem ersten Tag des auf den Wahltag folgenden Monats. Entsprechend der Einwohnerzahl der Gemeinde Kyffhäuserland werden 16 Gemeinderatsmitglieder gewählt.
Die Ortsteilbürgermeister sind in ihren jeweiligen Ortsteilen Ehrenbeamte der Gemeinde und werden nach den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderates gewählt.
In den acht Ortsteilen bestehen darüber hinaus Ortsteilräte, denen - je nach Einwohnerzahl - zwischen vier und sechs Mitglieder angehören und zu wählen sind. Für die Wahl der Ortsteilräte gelten die Bestimmungen des § 45 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.V.m. der Hauptsatzung der
Gemeinde Kyffhäuserland.
Hinweis: Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.
Ansprechpartner
Wahlleiterin Gemeinde Kyffhäuserland | stellv. Wahlleiterin Gemeinde Kyffhäuserland |
Frau Romy Kaufmann | Frau Maria Byrenheid |
Tel.: 034671/ 660 - 24 | Tel.: 034671/660 - 27 |
E-Mail: kaufmann(at)kyffhaeuserland.de | E-Mail: byrenheid(at)kyffhaeuserland.de |
Postanschrift
Gemeinde Kyffhäuserland
Wahlamt
Neuendorfstr. 3
99707 Kyffhäuserland
Bekanntmachungen des Wahlleiters
Hier finden Sie aktuelle Bekanntmachungen des Wahlleiters der Gemeinde Kyffhäuserland.
Bekanntmachung Wahlvorschläge Gemeinderat
Bekanntmachung Wahlvorschläge Ortsteilbürgermeister
Bekanntmachung Wahlvorschläge Ortsteilratsmitglieder
Wahlformulare
Gemeinderat Kyffhäuserland
Wahlformulare für die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Kyffhäuserland am 26.05.2019
-
Niederschrift/Erklärung über den Verlauf der Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder wahlberechtigten Angehörigen oder der wahlberechtigten Delegierten aufgrund des § 15 ThürKWG,
-
Wahlvorschlag (Anlage 5 (§ 18 Abs. 1 ThürKWO)) sowie
-
Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin (Anlage 6 (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 ThürKWO)).
- Information zum Datenschutz für die Zustimmungserklärung (Anlage 6, 6a, 7 und 7a zu § 18 ThürKWO)
- Eidesstattliche Versicherung gemäß § 15 Abs. 3 ThürKWG zur Aufstellung der Bewerber eines Wahlvorschlags
Ortsteilbürgermeister
Hier finden Sie die Formulare für die beim Wahlleiter der Gemeinde Kyffhäuserland einzureichenden Formulare für die Wahl der Ortsteilbürgermeister der Ortsteile Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben am 26.05.2019:
für Wahlvorschläge einer Partei oder Wählergruppe:
- Niederschrift/Erklärung über den Verlauf der Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder wahlberechtigten Angehörigen oder der wahlberechtigten Delegierten aufgrund des § 15 ThürKWG,
- Wahlvorschlag (Anlage 5 (§ 18 Abs. 1 ThürKWO)) sowie
- Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin (Anlage 6a (§ 18 Abs. 3 Satz 1 ThürKWO)).
- Information zum Datenschutz für die Zustimmungserklärung (Anlage 6, 6a, 7 und 7a zu § 18 ThürKWO)
- Eidesstattliche Versicherung gemäß § 15 Abs. 3 ThürKWG zur Aufstellung des Bewerbers eines Wahlvorschlags
für Wahlvorschläge eines Einzelbewerbers:
- Wahlvorschlag (Anlage 7 (§ 18 Abs. 3 Satz 2 ThürKWO)) mit Folgeblatt (Anlage 7a (§ 18 Abs. 3 Satz 2 ThürKWO) sowie
- Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin (Anlage 6a (§ 18 Abs. 3 Satz 1 ThürKWO)).
- Information zum Datenschutz für die Zustimmungserklärung (Anlage 6, 6a, 7 und 7a zu § 18 ThürKWO)
Ortsteilräte
Hier finden Sie die Formulare für die beim Wahlleiter der Gemeinde Kyffhäuserland einzureichenden Formulare für die Wahl der Ortsteilräte der Ortsteile Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben am 26.05.2019:
für Wahlvorschläge einer Partei oder Wählergruppe:
- Niederschrift/Erklärung über den Verlauf der Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder wahlberechtigten Angehörigen oder der wahlberechtigten Delegierten aufgrund des
§ 15 ThürKWG, - Wahlvorschlag (Anlage 5 (§ 18 Abs. 1 ThürKWO)) sowie
- Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin (Anlage 6 (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 ThürKWO)).
- Information zum Datenschutz für die Zustimmungserklärung (Anlage 6, 6a, 7 und 7a zu § 18 ThürKWO)
- Eidesstattliche Versicherung gemäß § 15 Abs. 3 ThürKWG zur Aufstellung des Bewerbers eines Wahlvorschlags
Gesetze/Rechtsgrundlagen
Thüringer Kommunalwahlgesetz
Thüringer Kommunalwahlordnung