Kommunalwahl am 26.05.2024
- Stichwahl am 09.06.2024 -
INFORMATIONEN
Online-Wahlscheinantrag
Hier können Sie Ihren Wahlscheinantrag stellen. Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 06.05.2024 versendet.
WAHLERGEBNISSE
Die Grafiken stammen vom Thüringer Landesamt für Statistik. Um ausführlichere Informationen zu erhalten können Sie den jeweiligen Link unter den Grafiken nutzen. Alternativ finden Sie die Informationen auch unter https://wahlen.thueringen.de.
Landrat - Stichwahl am 09.06.2024
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Gemeinderat
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Ortsteilbürgermeister - Stichwahlen in den Ortsteilen Bendeleben und Hachelbich am 09.06.2024
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Ortsteilräte
Wahllokale
Stammbezirk | Bezeichnung des Stammbezirkes | Lage des Wahlraums |
0001 |
Gemeinde Kyffhäuserland |
Feuerwehr, Landstraße 1 |
0002 |
Gemeinde Kyffhäuserland |
Orangerie, Burgstraße 4 |
0003 |
Gemeinde Kyffhäuserland |
Jugendbegegnungsstätte, Klosterstraße 1 |
0004 |
Gemeinde Kyffhäuserland |
Bürgerhaus, Pfarrhain 18 |
0005 |
Gemeinde Kyffhäuserland |
Sportlerheim, Mühlweg 9 |
0006 |
Gemeinde Kyffhäuserland |
Vereinshaus FFW, Seegaer Weg 12 |
0007 |
Gemeinde Kyffhäuserland |
Gaststätte "Weißes Roß" |
0008 |
Gemeinde Kyffhäuserland |
Gemeindeamt Steinthaleben Torstraße 8 |
Allgemein
Die Wahl des Landrates, des Kreistages, des Gemeinderates und der Ortsteilbürgermeister sowie der Ortsteilräte erfolgt nach den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO).
Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Kommunalwahl unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Seit einer Gesetzesänderung im Dezember 2015 ist jeder wahlberechtigt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat (§ 1 Abs. 1 ThürKWG).
Die Thüringer Landesregierung legt den Wahltag für die Mitglieder des Gemeinderates fest. Die Legislaturperiode erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Jahren und beginnt mit dem ersten Tag des auf den Wahltag folgenden Monats. Entsprechend der Einwohnerzahl der Gemeinde Kyffhäuserland werden 16 Gemeinderatsmitglieder gewählt.
Die Ortsteilbürgermeister sind in ihren jeweiligen Ortsteilen Ehrenbeamte der Gemeinde und werden nach den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderates gewählt.
In den acht Ortsteilen bestehen darüber hinaus Ortsteilräte, denen - je nach Einwohnerzahl - zwischen vier und sechs Mitglieder angehören und zu wählen sind. Für die Wahl der Ortsteilräte gelten die Bestimmungen des § 45 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.V.m. der Hauptsatzung der
Gemeinde Kyffhäuserland.
Hinweis: Sämtliche Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.
Ansprechpartner
Wahlleiterin Gemeinde Kyffhäuserland | stellv. Wahlleiterin Gemeinde Kyffhäuserland |
Frau Romy Kaufmann | Frau Maria Byrenheid |
Tel.: 034671/ 660 - 24 | Tel.: 034671/660 - 22 |
E-Mail: kaufmann(at)kyffhaeuserland.de | E-Mail: byrenheid(at)kyffhaeuserland.de |
Postanschrift
Gemeinde Kyffhäuserland
Wahlamt
Neuendorfstr. 3
99707 Kyffhäuserland
Bekanntmachungen des Wahlleiters
Hier finden Sie aktuelle Bekanntmachungen des Wahlleiters der Gemeinde Kyffhäuserland.
Bekanntmachung Wahlvorschläge Gemeinderat
Bekanntmachung Wahlvorschläge Ortsteilbürgermeister
Bekanntmachung Wahlvorschläge Ortsteilratsmitglieder
Gesetze/Rechtsgrundlagen
Thüringer Kommunalwahlgesetz
Thüringer Kommunalwahlordnung