Rechtsvorschrift: Passgesetz

Für die Beantragung des Reisepasses müssen Sie persönlich erscheinen.

notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Geburtsurkunde ggf. Stammbuch
  • aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm) entsprechend den biometrischen Anforderungen
    Es besteht die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren ein biometrisches Passfoto direkt im Einwohnermeldeamt zu erstellen.
  • Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten bei Antragstellern bis Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Vollmacht bei Abholung durch eine beauftragte Person

Gültigkeit und Gebühren: (Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten)

  • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre, 37,50 Euro
  • für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre, 60,00 Euro
  • vorläufiger Pass: 1 Jahr, 26,00 Euro
  • Reisepass im Expressverfahren
    für Personen unter 24 Jahren: 69,50 Euro
    für Personen über 24 Jahren: 91,00 Euro
  • Kinderreisepass beantragen 13,00 Euro
    (durch Anklicken weitere Informationen zum Kinderreisepass)

Anfertigen eines biometrischen Passfotos: 5,00 €

 

Die Aushändigung des Reisepasses erfolgt nach ca. 3 bis 4 Wochen an den Antragsteller oder gegen Vorlage einer Vollmacht an Dritte.

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, innerhalb von 72 Stunden (3 Werktage) einen Expresspass auszustellen. Die Ausstellung eines vorläufigen Passes erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn die Bearbeitungszeit eines Expresspasses nicht ausreichend ist.

Für Vielreisende, deren Reisepässe durch häufige Visaeinträge schnell voll sind, können Reisepässe mit 48 statt der herkömmlichen 32 Seiten ausgestellt werden.

Hinweis
Vor einer Auslandsreise sollten Sie sich rechtzeitig informieren, welche Dokumente Sie zur Einreise benötigen und wie lange diese gegebenenfalls bei der Einreise noch gültig sein müssen. Genauere Informationen erteilt Ihnen das Auswärtige Amt.

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