Rechtsvorschrift: Passgesetz

Zwecks der Identitätsprüfung hat die Beantragung durch die Sorgeberechtigten gemeinsam mit dem Kind zu erfolgen.

notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten
  • Geburtsurkunde des Kindes, ggf. bisheriger Kinderreisepass
  • Angabe der Größe und Augenfarbe des Kindes
  • ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Antrag durch das Kind persönlich zu unterschreiben
  • ein aktuelles Lichtbild (Format 35 mm x 45 mm) entsprechend den biometrischen Anforderungen
  • Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten
  • bei Alleinerziehenden - Bescheinigung bzw. Erklärung über das alleinige Sorgerecht
  • bei Geschiedenen – Sorgerechtsbescheid mit Rechtskraftvermerk
  • Vollmacht bei Abholung durch eine beauftragte Person

Die "Zustimmungserklärung" erfolgt im Einwohnermeldeamt. 

Gültigkeit:
Der Kinderreisepass ist ab Beantragung 6 Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Gebühren:  (bei der Antragstellung zu entrichten)

  • Ausstellung Kinderreisepass: 13,00 Euro
  • Aktualisierung mit einem weiteren Lichtbild: 6,00 Euro
  • Verlängerung des gültigen Kinderreisepasses: 6,00 Euro    



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