Rechtsvorschrift: Passgesetz
Zwecks der Identitätsprüfung hat die Beantragung durch die Sorgeberechtigten gemeinsam mit dem Kind zu erfolgen.
notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten
- Geburtsurkunde des Kindes, ggf. bisheriger Kinderreisepass
- Angabe der Größe und Augenfarbe des Kindes
- ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Antrag durch das Kind persönlich zu unterschreiben
- ein aktuelles Lichtbild (Format 35 mm x 45 mm) entsprechend den biometrischen Anforderungen
- Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten
- bei Alleinerziehenden - Bescheinigung bzw. Erklärung über das alleinige Sorgerecht
- bei Geschiedenen – Sorgerechtsbescheid mit Rechtskraftvermerk
- Vollmacht bei Abholung durch eine beauftragte Person
Die "Zustimmungserklärung" erfolgt im Einwohnermeldeamt.
Gültigkeit:
Der Kinderreisepass ist ab Beantragung 6 Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Gebühren: (bei der Antragstellung zu entrichten)
- Ausstellung Kinderreisepass: 13,00 Euro
- Aktualisierung mit einem weiteren Lichtbild: 6,00 Euro
- Verlängerung des gültigen Kinderreisepasses: 6,00 Euro