Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/2023 „Wohngebiet Bendelebener Straße“ im Ortsteil Steinthaleben der Gemeinde Kyffhäuserland
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der früh-zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 das gesetzlich erforderliche Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/2023 „Wohngebiet Bendelebener Straße“ im Ortsteil Steinthaleben der Gemeinde Kyffhäuserland eingeleitet. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist aus dem mit veröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Ziel der Planung: Die Fläche des ehemaligen Sportplatzes in Steinthaleben wurde von der Gemeinde an ei-nen Vorhabenträger mit dem Ziel verkauft, hier Wohngrundstücke zu entwickeln. Seitens des Vorhabenträ-gers ist geplant, hier bis zu 6 Wohngrundstücke für Einfamilienhäuser zu erschließen und zu vermarkten. Die Fläche befindet sich direkt anschließend an die bebaute Ortslage und besitzt eine städtebauliche Vorprägung als intensiv genutzte öffentliche Grünfläche. Mit der geplanten baulichen Entwicklung werden keine bisher ungenutzten Flächen des landschaftlichen Freiraumes in Anspruch genommen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren erfolgt durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 02/2023 „Wohngebiet Bendelebener Straße“ im Ortsteil Steinthaleben, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag werden in der Zeit vom 17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Kyffhäuserland unter folgen-der Adresse:
https://www.kyffhaeuser-land.de/de/
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB veröffentlicht.
Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Sekretariat der Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Stellungnahmen können nur während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (Email-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Bei Bedarf können Stel-lungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabspra-che mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Kyffhäuserland deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Hoffmann
Bürgermeister